Werden temporäre Abdeckungen von der BG BAU gefördert?
Ja. Temporäre Abdeckungen können im Rahmen der Arbeitsschutzprämie der BG BAU gefördert werden, wenn sie die Anforderungen des Prüfgrundsatzes DGUV GS-IFA-B02 erfüllen.
Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Anschaffungskosten.
2. Welche Voraussetzungen müssen die Abdeckungen erfüllen?
Förderfähige Produkte müssen:
- rutschhemmend sein
- Horizontalkräfte (z. B. beim Aufstellen von Leitern) aufnehmen können
- während der Nutzung nicht verrutschen
- keine Falten oder Stolperkanten bilden
Maßgeblich sind die Anforderungen des Prüfgrundsatzes der DGUV (GS-IFA-B02).
3. Für welche Betriebe gilt die Förderung?
Die Arbeitsschutzprämie richtet sich an Mitgliedsunternehmen der BG BAU, z. B.:
- Bauunternehmen
- Malerbetriebe
- Trockenbauer
- Bodenleger
Handwerksbetriebe im Ausbau
4. Wie hoch ist der Zuschuss?
Pro Maßnahme sind bis zu 30 % der Anschaffungskosten förderfähig.
Die genauen Bedingungen richten sich nach den aktuellen Förderrichtlinien der BG BAU.
5. Wie beantrage ich die Förderung?
- Förderfähige Produkte auswählen
- Produkte kaufen
- Antrag über das Online-Portal der BG BAU stellen
- Rechnung und erforderliche Nachweise hochladen
- Zuschuss erhalten
6. Sind die Abdeckungen mehrfach verwendbar?
Ja, viele temporäre Abdeckungen sind je nach Ausführung mehrfach verwendbar.
Neben der Arbeitssicherheit profitieren Sie somit auch wirtschaftlich.
7. Warum sind temporäre Abdeckungen sicherer als herkömmliche Schutzfolien?
Herkömmliche Folien können verrutschen oder Falten bilden.
Geprüfte temporäre Abdeckungen nach GS-IFA-B02:
- bleiben formstabil
- sind rutschhemmend
- reduzieren Stolper- und Sturzrisiken